Allgemeine Geschäftsbedingungen der ULIKETT GmbH
1. Anwendungsbereich/Geltung der AGB
1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Ulikett GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) ist die Regelung der Geschäftsbeziehungen und der Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, außer der Auftragnehmer stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten die AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wenn sie bei einem früheren Auftrag vereinbart waren.
1.3. Aufträge werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
2. Leistungsumfang, Preis, Eigentumsrecht
2.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Diese ist vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gilt sie als vom Kunden genehmigt.
2.2. Angemessene Teillieferungen sind zulässig. Bei dem in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungsumfang handelt es sich um einen unverbindlichen Richtwert, Abweichungen von dem vereinbarten Leistungsumfang +/- 10 % sind zulässig und gelten nicht als Mangel der Auftragsausführung.
2.3. Die genannten Preise verstehen sich ab dem Standort des Auftragnehmers. So nichts anderes vereinbart, trägt die Kosten der Versendung der Kunde. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Versendung ohne Transportversicherung und auf Gefahr des Kunden.
2.4. Treten nach der Auftragsbestätigung beim Auftragnehmer oder dessen Sublieferanten unerwartete Kostenerhöhungen wie insbesondere von Rohstoff-, Material-, Transport-, Energie- oder Produktionskosten ein, bzw. treten sonstige vom Willen des Auftragnehmers unabhängige, für die Preiskalkulation maßgebliche und den Preis der Produkte beeinflussende Änderungen ein, wie insbesondere Wechselkursänderungen, Gesetzesänderungen, behördliche Verfügungen, Steuern, Abgaben, Gebühren oder Zollbestimmungen, ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.
2.5. Alle Abgaben, Gebühren und Steuern (insb. die USt) werden aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage verrechnet. Nachträglich vorgeschriebene Steuern oder Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
2.6. Allfällige Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, oder – wenn dies später erfolgt - mit dem Einlangen einer allfälligen Anzahlung oder Vorauszahlung oder von bereitzustellenden Unterlagen oder Materialien beim Auftragnehmer. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Auftragnehmer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Auftragnehmers nicht verhindert werden können. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Feuer, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Rohstoffknappheit, Maßnahmen der öffentlichen Hand, behördliche und gesetzliche Einschränkungen, Betriebsstörungen, Verkehrsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und sonstige Betriebsunterbrechungen, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh und Materialteile. Ein Fall höherer Gewalt berechtigt den Kunden nicht - soweit gesetzlich zulässig - wegen verspäteter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder einen Schadenersatzanspruch an den Auftragnehmer zu stellen.
2.7. Die vom Auftragnehmer hergestellten Stanzen, Prägewerkzeuge, Klischees und andere für den Produktionsprozess hergestellte oder erworbene Behelfe bleiben im Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn diese Aufwände dem Kunden anteilsmäßig in Rechnung gestellt wurden. Der Auftragnehmer darf diese Behelfe jedoch nur zu dem ausdrücklich vereinbarten Zweck verwenden. Für Muster, Skizzen, Entwürfe, u.ä., die vom Käufer ausdrücklich bestellt oder in Auftrag gegeben werden, ist das hierfür vereinbarte Entgelt auch dann zu bezahlen, wenn der Hauptauftrag, für den die Muster, Skizzen, Entwürfe, u.ä. angefertigt wurden, nicht erteilt wird.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden, Immaterialgüterrechte
3.1. Allfällige vom Kunden für die Auftragsausführung bereitzustellende Unterlagen (zB Druckvorlagen oder beigestellte Druckmedien) müssen in einem für die Erbringung der Leistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet, die Unterlagen oder Materialien zu überprüfen noch trifft ihn eine Warnpflicht im Sinne des § 1168a ABGB.
3.2. Der Versand sämtlicher Materialien und Unterlagen zum Auftragnehmer und zurück erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Unterlagen oder Materialen wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.3. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Auftragsdurchführung bereitgestellten Unterlagen und Materialien auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass sie frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Auftragnehmer haftet im Falle nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos.
3.4. Der Auftragnehmer verwahrt die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen oder Materialien bis zwei Wochen nach Auftragsdurchführung. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen oder Materialien keine Haftung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die mit der Verwahrung verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.5. Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Kunden bereitgestellten Unterlagen oder Materialien bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises durch den Kunden zurückzubehalten.
4. Beauftragung Dritter
4.1. Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, den Auftrag selbst auszuführen, sich bei der Auftragsdurchführung qualifizierter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder den Auftrag an qualifizierte Dritte weiterzugeben.
5. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind, sofern nichts anders vereinbart ist, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Der Auftragnehmer stellt Rechnungen nach eigener Wahl in Papierform oder elektronisch aus. Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlug von elektronischen Rechnungen ausdrücklich einverstanden, sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt.
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Teilschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Erbringung eines Teilschrittes Teilrechnung zu legen.
5.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde, für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
5.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und/oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.
5.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Haftungs- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zurückzuhalten oder mit Forderungen gegen den Auftragnehmer aus bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen.
5.6. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleiben gelieferte Waren im Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde trägt in dieser Zeit die Gefahr und hat für die ordnungsgemäße Instandhaltung zu sorgen. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers an den Auftragnehmer abgetreten. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich zu verständigen.
5.7. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, lizenziert der Verkäufer alle Verpackungen und das Trägermaterial des Produktes, welche im Inland in Verkehr gebracht werden über das ARA - System unter der Lizenznummer 80511 oder einer sonstigen vom Bundesministerium anerkannten Verwertungsgesellschaft. Die ARA Gebühren werden an den Käufer weiterverrechnet. Wenn der Käufer das Produkt oder die Verpackung / Trägermaterial selbst über ein System seiner Wahl entpflichten lässt, muss er Ulikett unaufgefordert eine schriftliche Bestätigung darüber zukommen lassen. Wir sind schad- und klaglos zu halten, wenn der Käufer uns diese Bestätigung nicht unaufgefordert zukommen lässt, oder die ARA bzw. das Bundesministerium Forderungen an uns stellt, weil der Käufer der Verpflichtung einer Abgabenbezahlung für die Verwertung nicht nachkommt. Exportprodukte werden nicht lizenziert.
6. Erfüllungsort, Gefahrenübergang
6.1. Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Auftragnehmers.
6.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Standort des Auftragnehmers verlassen hat. Für Transportschäden haftet der Auftragnehmer nicht.
6.3. Wird die Versendung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7. Gewährleistung
7.1. Der Kunde ist zur Überprüfung der Leistung verpflichtet. Die Leistung gilt als genehmigt, wenn nicht binnen 3 Monaten eine Mängelrüge erfolgt. Das Vorhandensein eines Mangels ist vom Kunden nachzuweisen. Optische Beurteilungen der Farbe zu einem Referenzmuster dürfen ausschließlich unter genormten Licht D50 erfolgen. Messtechnisch dürfen nur Volltonfarben zur Beurteilung herangezogen werden, wobei eine Abweichung von Delta E=2 zulässig ist. Geringfügige branchenübliche oder materialabhängige Abweichungen in Größe, Passer und Stanze unter 0,2mm Abweichung, sonstiger Ausführung stellen keinen Mangel dar. Eine Über- oder Unterlieferung von 10% gelten als akzeptierte Toleranz, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die vom Kunden freigegeben Druckdaten, gelten für den Auftragnehmer als verbindlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Daten nach Kundenfreigabe nochmals zu kontrollieren, zu korrigieren oder zu ergänzen. Abweichungen in der Produktion, die aufgrund vom Kunden falsch freigegebener Daten entstehen, liegen außerhalb des Verantwortungs-bereiches des Auftragnehmers. Eine Kostenübernahme sei es in Form einer Gutschrift, Nachdruck odgl. wird ausgeschlossen.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Lieferdatum.
7.3. Bei behebbaren Mängeln ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl nur zur Verbesserung oder Ersatzlieferung unter Zurückstellung der gelieferten mangelhaften Ware verpflichtet. Wird ein Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder wäre die Behebung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung und – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – auch auf Wandlung des Vertrages. Betrifft der Mangel eine teilbare Leistung, kann Wandlung nur hinsichtlich der mangelhaften Teilleistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1. Die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig, mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
8.2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Verdienstentgang, frustrierte Aufwendungen, immaterielle Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und Datenverlust.
8.3. Von den Haftungsausschlüssen unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.4. Jegliche Haftung des Auftragnehmers, im Falle einer nicht sorgsamen bzw unsachgemäßen Verarbeitung, Verwendung, Behandlung oder Transport der Ware (des Produkts) durch den Auftraggeber bzw durch Dritte wird ausgeschlossen.
8.5. Höhere Gewalt: Der Auftragnehmer haftet für die Nichterfüllung einer seiner vertraglichen Pflichten nicht, wenn sie auf einen Hinderungsgrund zurückzuführen ist, der außerhalb seiner Kontrolle liegt und insbesondere auf einem der folgenden Gründen beruht: Feuer, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Rohstoffknappheit, Maßnahmen der öffentlichen Hand, behördliche und gesetzliche Einschränkungen, Betriebsstörungen, Verkehrsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und sonstige Betriebsunterbrechungen, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Materialteile.
9. Datenschutz, Verwendung von Daten
9.1. Der Auftragnehmer und der Kunde verpflichten sich, ihnen zugehende vertrauliche Informationen des anderen Vertragspartners geheim zu halten und sie Dritten nicht zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.
9.2. Der Kunde stimmt jedoch zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden, sowie vom Auftragnehmer für diese Zwecke verwendet werden dürfen.
10. Rechtswahl, Gerichtsstand
10.1. Ein zwischen den Vertragspartnern abgeschlossener Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
10.2. Gerichtsstand ist das für Handelssachen in Wien sachlich zuständige Gericht.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Vertragspartnern mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.